Durch eine nicht dem Pflegeaufwand entsprechende Einstufung eines Kunden entstehen vielfältige Probleme sowohl für ambulante als auch für stationäre Pflegeeinrichtungen. Die Folgen können monetäre sowie personelle Belastungen sein.
In vielen Altenhilfeeinrichtungen ist bislang kein strukturelles Einstufungsmanage-mentsystem implementiert und selten ist eine konkrete Verantwortlichkeit für diesen wichtigen Bereich festgelegt.
Somit wird ein oftmals vorhandenes Höherstufungspotenzial vieler Patienten/Bewohner nicht wahrgenommen und nicht oder zu spät eine Höherstufung beantragt sowie Erfolg bringend umgesetzt.
Gleichfalls ist, gemessen am Fortbildungs- und Schulungsaufwand, das Ergebnis bei der Beurteilung der Qualität der Pflegeplanung und Pflegedokumentation immer noch nicht ausreichend.
Zu diesem Ergebnis kommt auch immer wieder der MDK bei seinen Qualitätsprüfungen. Das heißt, es existiert ein Spannungsfeld zwischen professionellem Anspruch und gesetzlichen Vorgaben.
Umso notwendiger ist es, die verbindlichen Vorgaben, die für Gutachter(innen) des MDK entsprechend den Begutachtungsrichtlinien gelten, genau zu kennen und diese fachlich zu interpretieren, um sich präzise auf Einstufungsprozesse vorbereiten zu können.
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Förderung
- durch Bildungsscheck oder Prämiengutschein – wir beraten Sie hierzu gerne
Zielgruppe
- Das Angebot richtet sich an alle MitarbeiterInnen mit abgeschlossener Berufsausbildung (examiniert oder gleichwertiger Abschluss) in der Pflegebranche.
Zugang
- Die Zulassung zum Lehrgang setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. in der Krankenpflege, Altenpflege,) oder ein gleichwertiges abgeschlossenes Studium voraus
Flyer/Infoblatt