Erschreckende Berichte und Zahlen über fehl- und mangelernährte alte Menschen zeigen, dass das Thema >>Mangelernährung<< aktuell und brisant ist und auch in naher Zukunft bleiben wird. Die Untersuchungskommission >>Situation und Zukunft der Pflege in NRW<< thematisiert die Ernährungssituation von Pflegeheimbewohnern im Zusammenhang mit Pflegemängeln und Pflegefehlern und stützt sich dabei neben den Berichten des MDS auch auf Berichte der Heimauf-sicht und auf Gutachten zum Thema >>Pflegemängel<<.
Um Mangelernährung zu vermeiden, ist Risikomanagement gefragt: Gefährdungssituationen müssen erkannt, vorausschauend vermieden bzw. nicht vermeidbare Risiken müssen in ihren schädigenden Konsequenzen gemindert werden. Diese Grundlagen werden in der Fortbildungsveranstaltung nach den neuesten pflegerischen Erkenntnissen in Bezug auf den Expertenstandard vermittelt.
Lernziele
- Die Teilnehmer sind über die Bedeutung des Expertenstandards informiert
- Die Teilnehmer sind über die Entstehung der ggf. nicht sichergestellten Oralen Ernährung informiert
- Die Teilnehmer können nach neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen den Betroffenen angepasste Hilfsmittel auswählen, fachlich argumentieren
- Die Teilnehmer kennen die rechtlichen Implikationen im Zusammenhang mit dem Ernährungsmanagement
- Die Teilnehmer wissen um die Bedeutung einer professionellen, lückenlosen Dokumentation und kennen die rechtlichen Anforderungen an die Pflegedokumentation
- Die Teilnehmer wissen um die Kosten eines Ernährungsmanagement, kennen die Folgekosten und gesellschaftspolitische Bedeutungen
Lerninhalte
- Theoretische Grundlagen
- Risikofaktoren
- Risikoeinschätzung, Risikopatienten identifizieren,Variation prophylaktischer Maßnahmen
- Haftungsrecht-, Ausführungs- und Delegationsrecht
- Dokumentation und rechtliche Grundlagen
- Reflexion bisherigen Tuns
Förderung
- durch Bildungsscheck oder Prämiengutschein – wir beraten Sie hierzu gerne
Zielgruppe
- Das Angebot richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung (examiniert oder gleichwertiger Abschluss) in der Pflegebranche.
Zugang
- Die Zulassung zum Lehrgang setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Krankenpflege, Altenpflege,) oder ein gleichwertiges abgeschlossenes Studium voraus
Flyer/Infoblatt