Pflegestärkungsgesetz II – insbesondere das neues Begutachtungsassessment (stat. und amb.)
Die letzten Änderungen des Pflegestärkungsgesetzt II treten zum 01.01.2017 in Kraft. Hierzu gehören der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment. Pflegestufen werden zu Pflegegraden. Aber wie geht dies von statten und wie können zukünftig Kunden richtig begleitet und beraten werden im Hinblick auf den Antrag eines Pflegegrades? Was müssen Pflegefachkräfte und Pflegedienstleitungen wissen, um gut auf die Sichtwechsel in der Begutachtung vorbereitet zu sein?
All diese Fragen und noch einige mehr werden in der Fortbildung besprochen und geklärt werden, sodass Sie gut auf die Änderungen vorbereitet sind und weiterhin Ihre Kunden kompetent beraten und begleiten können. Als Grundlage dienen die aktuellen Begutachtungsrichtlinien des MDS, welche zum 01.07.2016 veröffentlicht wurden. Die Berechnung der Pflegegrade wird unter Zuhilfenahme von Fallbeispielen geübt. (Fachdozentin: Frau Inka Kischkel)
Lernziele:
- Ziel des Seminars ist es auf die wichtigen Änderungen des Pflegestärkungsgsetzes vorzubreiten und weiterhin die kompetente Beratung der Kunden zu gewährleisten.
Lerninhalte:
- Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
- Das neue Begutachtungsassessment
- Pflegegrade
- Aktuelle Begutschtunglinien des MDS
- Berechnung der Pflegegrade mit Fallbeispielen
Dauer:
- 1 Tagesseminar von 09:00-17:00 (8 Unterrichtseinheiten)
Zielgruppe:
- Pflegefachkräfte und Pflegedienstleitungen
Zungang:
- Die Zulassung zum Lehrgang setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kranken- oder Altenpflege) oder ein gleichwertiges abgeschlossenes Studium voraus
Kosten: 115,- Euro zzgl. MwSt. pro TeilnemerIn, wenn es bei uns im Hause angeboten wird. Wir können dieses Seminar auch in Ihrer Einrichtung mit unseren Fachdozenten ausrichten – Kosten pauschal pro Veranstaltungstag
(09:00 – 17:00 Uhr) = 1000,- Euro zzgl. MwSt.