Schulung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Mit der Einführung des Gesetztes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum 01.10.2005 ist der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung der öffentlichen und freien Unternehmen mit dem § 8a SGB VIII untermauert worden. In Vereinbarung mit den Unternehmen / Trägern der Einrichtung soll sichergestellt werden, dass die Fachkräfte diesen Schutzauftrag wahrnehmen (vgl. § 8a SGB VIII). In diesem Zusammenhang ist der Bedarf an Informationen und Qualifizierung der in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen tätigen Fachkräfte gestiegen. In Anlehnung daran ist dieses Tagesseminar entstanden. Mit diesem Seminar wird eine Sensibilisierung der TeilnehmerInnen zu diesem Thema „Kindeswohlgefährdung“ vorgenommen. Zudem werden auch Handlungsmöglichkeiten bei den TeilnehmerInnen erörtert, um die derzeit praktische Arbeit selbst zu reflektieren zu können und mit diesen Inhalten des Seminares für die Zukunft verbesserte Strategien für die tägliche Arbeit zu schaffen.

Lerninhalte

Die TeilnehmerInnen sollen hinsichtlich des Erkennens und Einschätzens von Gefahrensituationen für Kinder / Jugendliche sensibilisiert werden und eine Handlungskompetenz im Ausgang damit erwerben.

Lerninhalte

  • Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
  • Was sind hilfreiche Methoden der Gesprächsführung, die zur Klarheit, Transparenz und Aktivierung des Familiensystems führen?
  • Jugendamt: Aufgaben? Wann muss es informiert werden? Wann kann ich selbst tätig werden?
  • Wie sorgt die Fachkraft in Gefahrensituationen gut für sich selbst?

Methoden 

  • Impulsreferat
  • Übungen
  • Fallbesprechungen
  • Plenumsgespräch
  • Kleingruppenarbeit

 
B.I.S. Bildungsinstitut * Münsterknapp 19a * 45721 Haltern am See
Tel: 02364 504 20 42 * Fax: 02364 935 80 69 * Kontakt