Mit der Einführung des Gesetztes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum 01.10.2005 ist der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung der öffentlichen und freien Unternehmen mit dem § 8a SGB VIII untermauert worden. In Vereinbarung mit den Unternehmen / Trägern der Einrichtung soll sichergestellt werden, dass die Fachkräfte diesen Schutzauftrag wahrnehmen (vgl. § 8a SGB VIII). In diesem Zusammenhang ist der Bedarf an Informationen und Qualifizierung der in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen tätigen Fachkräfte gestiegen. In Anlehnung daran ist dieses Tagesseminar entstanden. Mit diesem Seminar wird eine Sensibilisierung der TeilnehmerInnen zu diesem Thema „Kindeswohlgefährdung“ vorgenommen. Zudem werden auch Handlungsmöglichkeiten bei den TeilnehmerInnen erörtert, um die derzeit praktische Arbeit selbst zu reflektieren zu können und mit diesen Inhalten des Seminares für die Zukunft verbesserte Strategien für die tägliche Arbeit zu schaffen.