WTG-Rahmen-Prüfkatalog für NRW

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) für Nordrhein-Westfalen enthält die ordnungsrechtlichen Standards für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Außerdem sind die bauliche Gestaltung, die personelle Mindeststandards und die Mitwirkungsmöglichkeiten im Speziellen auch in der Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung – WTG DVO) geregelt. 

Die Einhaltung der Standards wird dabei regelmäßig durch die zuständigen Behörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten kontrolliert. Zur Sicherstellung einer möglichst einheitlichen Prüfungsdurchführung hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege  und  Alter des Landes NRW nach Beratung in der Arbeitsgruppe nach § 17 WTG 3 separate Rahmenprüfkataloge erlassen. Teil 1 gilt für Stationäre Einrichtungen und Teil 2 regelt den Bereich Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen.

In diesem Seminar wird anhand eines praktischen Beispiels der Rahmenprüfkatalog Teil 3 für Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften erläutert. 

 Lerninhalte:

 

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Qualitätsmanagementbeauftragte, Mitarbeiter im Sozialen Dienst, Leitungen von Pflegeheimen und Pflegediensten sowie an alle Interessierte.

 

Zugang:

Die Zulassung zum Lehrgang setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Krankenpflege, Altenpflege) oder ein gleichwertiges abgeschlossenes Studium voraus.


 
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