Herzlich Willkommen im
B.I.S. Bildungsinstitut GmbH!
Unser Bildungsinstitut bietet Seminare, Fort-, Aus-, & Weiterbildungen im Bereich der Sozialwirtschaft an.
Wissen ist Zukunft
Die Teilnahme am Lehrgang wird mit einem Zertifikat bestätigt. Voraussetzungen für den Erhalt des Zertifikates sind:
a) Regelmäßige Teilnahme an allen Präsenztagen (Fehlzeit von max. 10%, also 2 Tage)
b) Bearbeitung der Transferaufgaben
c) Leistungsnachweis ( Erledigung der Selbststudienaufgaben, Nachweis der Praktikumszeit, Teilnahme und Bestehen beim Abschlusskolloquium)
Die Kursgebühr beträgt 820€ (brutto wie netto) da diese Weiterbildung von der Bezirksregierung geprüft und freigeben wurde.
Bei Prämiengutschein- oder Bildungscheckeinreichung vor Beginn dieser Weiterbildung, liegt der Teilnahmepreis bei 410€. Wir beraten Sie hierzu gerne bei Fragen.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch Rücksendung des Anmeldeformulars. (Dieses Anmeldeformular erhalten Sie nach Anfrage bei uns im Haus) Sie erhalten nach der Anmeldung eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Weitere Informationen zu den Anmelde – und Zahlungsmodalitäten etc. können Sie auf unserer Internetseite: www.bis-bildungsinstitut.de nachsehen oder bei uns anfragen.
Notwendige Veränderungen des geplanten Ablaufes des Lehrgangs aus organisatorischen oder fachlichen Gründen behalten wir uns vor.
Wir unterstützen und fördern mit pädagogisch begründeten Methoden, Lernsituationen sowie Lernprozesse und nutzen dabei individuelle und gruppenspezifische Ressourcen – um Sie optimal auf Ihre Aufgaben vorzubereiten.
Häufig bleiben ausreichend Zeit und Zuwendung im Pflegealltag auf der Strecke. Doch gerade Menschen mit Demenz haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf.
Durch die Neuregelung des Pflegestärkungsgesetzes werden mehr Betreuungskräfte eingesetzt.
Sie begleiten die Pflegebedürftigen durch ihren Alltag und aktivieren sie z.B. durch Angebote wie Kochen, Backen, Bewegungsübungen, Spaziergängen und Gesellschaftsspielen.
Im Vordergrund steht die Orientierung an den Fähigkeiten, Bedürfnissen und Wünschen der einzelnen Pflegebedürftigen, um ihnen so Sicherheit zu vermitteln und mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dies trägt zu einer verbesserten Lebensqualität bei.
Wenn Sie schon immer in der Pflege arbeiten wollten und Freude daran haben Menschen mit Demenz im Bereich der sozialen Betreuung und Tagesgestaltung zu unterstützen, ist das jetzt Ihre Chance!
Diese Weiterbildung richtet sich in erster Linie an:
Ein Lehrgang für Mitarbeitende ohne Pflegeausbildung, die als Betreuer/in von Menschen oder als Präsenzkräfte tätig sind bzw. tätig werden wollen. Betreuer und Betreuerinnen sowie Präsenzkräfte sollen sich bedürftigen Menschen zuwenden, sie begleiten und in ihren verbliebenen Erfahrungs- und Handlungsmöglichkeiten unterstützen. Sie sollen ihre Einrichtung koordinieren und fachlich angsprechen.
– Für den teil- und vollstationären Pflegebereich
Erwerb der Qualifikation als zusätzliche einzusetzende Betreuungskraft für die Leistungen nach §43b, 53b SGB XI
– für den ambulanten Bereich
Qualifikation zur Betreuungskraft
Fördermöglichkeiten bieten Ihnen z.B. der NRW-Bildungsscheck bis zu einem Wert über max. 500,- Euro. (Bei einem Teilnahmepreis bis 1.000,- Euro reduziert sich der Teilnahmepreis für Sie um die Hälfte; ab 1.000,- Euro werden Ihnen die vollen 500,- Euro gut geschrieben) Den Bildungsscheck benötigen wir im Original vor Start der jeweiligen Veranstaltung. Für die Suche von Beratungsstellen in Ihrer Nähe: www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche
Für die Weiterbildungsveranstaltung steht Ihnen der Seminarraum der B.I.S. zur Verfügung. Auf Anfrage ist die Durchführung aber auch bei Ihnen im Haus möglich. Ein Kurs setzt sich aus einer Mindestteilnehmerzahl von 14 Personen zusammen und der Unterricht erfolgt berufsbegleitend.
Diese Weiterbildung umfasst, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, insgesamt 160 Stunden.
Zzgl. 80 Stunden Praktikum.
Das Praktikum (80 Stunden) erfolgt während der Weiterbildung bis zum Ende des Kurses. Ist selbstständig zu organisieren. Eine entsprechende Vorlage erhalten Sie während des Kurses von unserer Seite. Das Praktikum ist in einem Pflegeheim oder einer Tagespflege unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegekraft. Es muss nicht in einem Block absolviert werden, sondern kann auch zeitlich aufgeteilt werden.
Innerhalb des Lehrgangs wechseln sich Praxis- und Theoriephasen ab.
Die Präsenzetermine laufen von 09 – 17 Uhr – die Termine erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
Dieser Lehrgang besteht aus 3 Modulen:
Wir unterstützen mit einem geschulten und professionellen Dozentenpool um Sie optimal auf Ihren Abschluss vorzubereiten!
Erwerb der Qualifikation als Betreuungskraft für Pflegeeinrichtungen für den ambulanten und stationären Bereich gemäß § 43b und § 45a (ehemals § 87b SGB XI)
( Pflegebedürftige Menschen haben in der Regel einen hohen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf – aber auch nicht- Pflegebedürftige Menschen. Die Grundlage der Tätigkeit einer zusätzlichen Betreuungskraft ergibt sich im vollstationären und teilstationären Bereich aus den Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften gemäß §53c SGB XI.
Durch das erste Pflegestärkungsgesetz wurden zum 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht:
Es wird nicht mehr ein Personalschlüssel von 1:24, sondern ein Schlüssel von 1:20 für die Bemessung der Zahl der AlltagsbegleiterInnen gelten. Anspruchsberechtigt sind nicht mehr nur BewohnerInnen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, sondern alle pflegebedürftigen BewohnerInnen. (=teil- und vollstationär)
(Ambulant→) Ebenso haben auch im häuslichen Bereich alle pflegebedürftigen Versicherte Anspruch auf zusätzliche Betreungs- und Entlastungsleistungen gemäß §45b SGB XI.
Ab 01.01.2017 müssen alle teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte beschäftigen und entsprechende Leistungen als regelleistungen anbieten !
Der Gesetzgeber wollte u.a. mit der Reform der Pflegeversicherung die Lebensqualität von Menschen in Pflegeheimen verbessern.
Er sieht für diese Aufgabe Hilfskräfte vor, die keinen therapeutischen oder pflegerischen Berufsabschluss vorweisen müssen, von denen im Umgang mit Menschen aber viel gefordert wird. Personen, die als Betreuer oder Betreuerin nach §43b SGB XI in Heimen tätig werden wollen, sind dazu verpflichetet sich zu qualifizieren.
Die Erfahrungen der vergangen Kurse haben gezeigt, das ebenso Personen, die als Präsenzkräfte in Einrichtungen tätig sind, von den Kursinhalten für die Arbeit nachhaltig profitieren können.
Der hier beschriebene Kurs berücksichtigt die Richtlinien zur Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften nach §43b /53c SGB XI.
Die pflegerisch-fachliche Leitung übernemen qualifizierte Dozenten aus unserem Dozentenpool. Die Gesamtkoordination übernimmt das Verwaltungsteam und die Geschäftsführung des B.I.S. Bildungsinstitutes GmbH, Frau Christin Borger.
Insgesamt bietet die B.I.S. Bildungsinstitut GmbH folgende Fort- und Weiterbildungen an…
Weiterbildungen:
Seminare:
Zudem finden Sie weitere Seminarangebote auf unserer Website!
Auf der Startseite unserer Website bis-bildungsinstitut.de, finden Sie unsere Angebote mit Startterminen in chronologischer Reihenfolge.
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