Kick off ->Einführung in die „Entbürokratisierte Pflegedokumentation“

Die Strukturierte Informationssammlung (SIS)
Implementierungsstrategie…wie geht es weiter!
„Gute Pflege braucht vor allem eins…“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in einer Mitteilung des BMG“….Zeit!“.
Die bürokratischen Anforderungen für Pflegekräfte müssten daher auf das Maß reduziert werden, „das zur Qualitätssicherung wirklich notwendig ist“.
Ende 2014 hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Handlungsanleitung und  Implementierungsstrategie zur bundeseinheitlichen Umsetzung der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation vorgelegt.
Geplantes Ziel, ist es laut Staatssekretär Laumann, in den nächsten zwei Jahren ein Viertel aller Pflegedienste und stationären Einrichtungen in Deutschland für eine verschlankte Umsetzung der Pflegedokumentation zu gewinnen.

Lernziele

Ziel der Veranstaltung ist, sich mit der Umsetzung dieser Strategie auseinander zu setzen,
konkrete Handlungsempfehlungen aufzuzeigen
und Kenntnisse über Umsetzung zu erwerben.

Lerninhalte

  • Die Implementierungsstrategie des Bundesministeriums (BMG)
  • Zentrale Handlungsempfehlungen /SIS
  • Umsetzungsstrukturen der Strukturierte Informationssammlung SIS
  • Umsetzung in der praktischen Anwendung/SIS
  • Umgang mit Maßnahmenplanung und Pflegebericht
  • Umgang mit der Matrix Risikomanagement
  • Verknüpfung der modularen Systeme NBA und SIS
  • Arbeit am Fallbeispiel
  • Wirkung und Nebenwirkung der Umsetzung
  • Auswirkung aufs QM
  • Benefit für die Einrichtung
  • Erfahrungsaustausch

 

Dauer: 1 Tageseminar jeweils 9.00 – ca. 16.30 Uhr (8 Unterrichtseinheiten)
Die Kosten setzen sich pauschal laut den AGBs zusammen. -> 1.000 Euro zzgl. MwSt.

 

Förderung

  • durch Bildungsscheck oder Prämiengutschein – wir beraten Sie hierzu gerne

Zielgruppe

  • Einrichtungsleiter, leitendes Pflegepersonal,Pflegepersonal aus der Alten- und Krankenpflege, sozialer Dienst

Zugang

  • Die Zulassung zum Lehrgang setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Krankenpflege, Altenpflege,) oder ein gleichwertiges abgeschlossenes Studium voraus

Flyer/Infoblatt

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) für Nordrhein-Westfalen enthält die ordnungsrechtlichen Standards für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Außerdem sind die bauliche Gestaltung, die personelle Mindeststandards und die Mitwirkungsmöglichkeiten im Speziellen auch in der Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung – WTG DVO) geregelt.

Die Einhaltung der Standards wird dabei regelmäßig durch die zuständigen Behörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten kontrolliert. Zur Sicherstellung einer möglichst einheitlichen Prüfungsdurchführung hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege  und  Alter des Landes NRW nach Beratung in der Arbeitsgruppe nach § 17 WTG 3 separate Rahmenprüfkataloge erlassen. Teil 1 gilt für Stationäre Einrichtungen und Teil 2 regelt den Bereich Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen.

In diesem Seminar wird anhand eines praktischen Beispiels der Rahmenprüfkatalog Teil 3 für Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften erläutert.

Lerninhalte:

  • Vorstellung WTG und WTG DVO
  • virtuelle Projektierung einer Anbieter verantworteten Wohngemeinschaft
    • Zielgruppendefinition, Markanalyse
    • Kalkulation einer WG im Vergleich zu einer Stationären Einrichtung
    • Beispiele für Miet- Betreuungs- und Pflegeverträge
  • Workshop zu den einzelnen Prüfkategorien
    • Qualitätsmanagement
    • Personelle Ausstattung
    • Wohnqualität
    • Hauswirtschaftliche Versorgung
    • Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung
    • Pflege und soziale Betreuung
    • Kundeninformation, Beratung, Mitwirkung und Mitbestimmung

 

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Qualitätsmanagementbeauftragte, Mitarbeiter im Sozialen Dienst, Leitungen von Pflegeheimen und Pflegediensten sowie an alle Interessierte.

 

Zugang:

Die Zulassung zum Lehrgang setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Krankenpflege, Altenpflege) oder ein gleichwertiges abgeschlossenes Studium voraus.

Pflegestärkungsgesetz II – insbesondere das neues Begutachtungsassessment (stat. und amb.)

Die letzten Änderungen des Pflegestärkungsgesetzt II treten zum 01.01.2017 in Kraft. Hierzu gehören der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsassessment. Pflegestufen werden zu Pflegegraden. Aber wie geht dies von statten und wie können zukünftig Kunden richtig begleitet und beraten werden im Hinblick auf den Antrag eines Pflegegrades? Was müssen Pflegefachkräfte und Pflegedienstleitungen wissen, um gut auf die Sichtwechsel in der Begutachtung vorbereitet zu sein?

All diese Fragen und noch einige mehr werden in der Fortbildung besprochen und geklärt werden, sodass Sie gut auf die Änderungen vorbereitet sind und weiterhin Ihre Kunden kompetent beraten und begleiten können. Als Grundlage dienen die aktuellen Begutachtungsrichtlinien des MDS, welche zum 01.07.2016 veröffentlicht wurden. Die Berechnung der Pflegegrade wird unter Zuhilfenahme von Fallbeispielen geübt. (Fachdozentin: Frau Inka Kischkel)

Lernziele:

  • Ziel des Seminars ist es auf die wichtigen Änderungen des Pflegestärkungsgsetzes vorzubreiten und weiterhin die kompetente Beratung der Kunden zu gewährleisten.

Lerninhalte:

  • Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
  • Das neue Begutachtungsassessment
  • Pflegegrade
  • Aktuelle Begutschtunglinien des MDS
  • Berechnung der Pflegegrade mit Fallbeispielen

Dauer:

  • 1 Tagesseminar von 09:00-17:00 (8 Unterrichtseinheiten)

Förderung:

  • durch Bildungschecks oder Prämiengutschein – wir beraten Sie hierzu gerne

Zielgruppe:

  • Pflegefachkräfte und Pflegedienstleitungen

Zungang:

  • Die Zulassung zum Lehrgang setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kranken- oder Altenpflege) oder ein gleichwertiges abgeschlossenes Studium voraus

Kosten: 115,- Euro zzgl. MwSt. pro TeilnemerIn, wenn es bei uns im Hause angeboten wird. Wir können dieses Seminar auch in Ihrer Einrichtung mit unseren Fachdozenten ausrichten – Kosten pauschal pro Veranstaltungstag
(09:00 – 17:00 Uhr) = 1000,- Euro zzgl. MwSt.

Kick off ->Einführung in die „NBA“

Erstmals wird es eine differenziertere Einstufung von erwachsenen Pflegebedürftigen und pflegebedürftigen Kindern geben. Grundlage für die Einstufung in Pflegegrade und die Gleichbehandlung aller Pflegebedürftigen ist das NBA. Hierbei stehen 5 Pflegegrade im Vordergrund.
Die Beschränkung auf nur körperbezogene Verrichtungen entfällt, sowie die bisherige Zeitmessung.
Nun werden auch Menschen mit kognitiven Erkrankungen und psychischen Störungen gleichberechtigt mit einbezogen.
Die neuen Pflegegrade sind maßgebend für die Höhe der Sach- und Geldleistungen.

 

Lernziele

  • Klärung des Begriffs „ NBA“, sowie dem damit neu verbundenen Begriff für Pflegebedürftigkeit und dessen Auswirkungen auf die Pflegeeinstufung
  • Ein Verständnis über die neuen Pflegegrade zu erlangen, sowie Pflegenden ausführlich über das neue Dokumenationsmodell zu informieren.
  • Pflegende sollen in der Lage sein den Bewohnern, Kunden und Angehörigen Auskunft über die Neuerungen zu erteilen.

Lerninhalte

  • Vorstellung des Begriffs „NBA“
  • Klärung der neuen Pflegegrade
  • Welche Veränderungen ergeben sich für die Pflegekraft, u. a in Bezug auf die eigene Arbeit
  • Das neue Pflegedokumentationsmodell
  • Welche Verbesserungen ergeben sich für die Pflegebedürftigen, u.a. im Bezug auf Pflegeleistungen?
  • Welche Folgen ergeben sich

Dauer

1 Tageseminar von 9.00 – ca. 16.30 Uhr (8 Unterrichtseinheiten)
Die Kosten lassen sich aus unserem Flyer entnehmen

Förderung

  • durch Bildungsscheck oder Prämiengutschein – wir beraten Sie hierzu gerne

Zielgruppe

  • Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte
  • Angehörige von Personengruppen
  • Personen, die mit der Einstufung / Eingruppierung pflegebedürftiger Personen betraut sind
  • Personen, die sich mit dem Thema beschäftigen möchten

Flyer/Infoblatt


 
B.I.S. Bildungsinstitut * Münsterknapp 19a * 45721 Haltern am See
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